Presse + Michael Jackson: Presserat Sanktion gegen Journalist Hautkapp

Samstag, 2. März 2019: Vergesst die Fakten über Jackson, die Presse mit Journalist Hautkapp bringt die Story!

Michael Jackson und ein kleiner Sieg über die Presse: Der Deutsche Presserat kritisierte die Presseethik der WAZ und ihres Journalisten Dirk Hautkapp in ihrer Berichterstattung über Michael Jackson. Der Presserat kritisierte scharf das Verhalten der Presse gegenüber Jackson und verhängte über die Arbeit des Journalisten Dirk Hautkapp ihre zweitschärfste Maßnahme: die Missbilligung.

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Aufgrund eines Artikels über Michael Jackson verhängte am 04.06.2019 der deutsche Presserat gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und gegen den Journalisten Dirk Hautkapp die zweitschärfste Sanktion wegen Verstoßes gegen den Pressekodex. In ihrem Artikel vom 02.03.2019 über Michael Jackson und den Film „Leaving Neverland“ verstoßen die WAZ und Hautkapp gegen Ziffer 2 des Pressekodex, in dem es heißt:

Michael Jackson Dirk Hautkapp Leaving Neverland 2019 Deutsche Presserat Missbilligung

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“

Pressekodex, der für alle Journalisten gilt 1

Der Deutsche Presserat missbilligte die Berichterstattung des Journalisten Dirk Hautkapp über Michael Jackson Zur vollständigen Entscheidung als .pdf hier klicken

Eine Missbilligung verhängt der Presserat bei schwereren Verstößen journalistischer Tätigkeit. Die WAZ und Hautkapp verletzen ihre Sorgfaltspflicht zur wahrheitsgetreuen Wiedergabe von Fakten in ihrer Berichterstattung über Michael Jackson. Am 02.03.2019 präsentierte die WAZ ihren Lesern einen Artikel Hautkapps mit folgender Schlagzeile:

Eine 236 Minuten lange Anklage – Wie Michael Jackson jahrelang zwei Jungen missbraucht hat – eine neue Doku“

Zu finden in der deutschen Tageszeitung WAZ in der Rubrik „Kultur&Freizeit“.

Wir haben Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die WAZ und Dirk Hautkapp eingelegt. Der Deutsche Presserat kam am 26.06.2019 zu folgendem Ergebnis:

„Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.“

Entscheidung Deutscher Pressereat

Eine faire Berichterstattung der WAZ in Sachen Michael Jackson und eine Richtigstellung lässt auf sich warten. Deshalb veröffentlichen wir die vom Deutschen Presserat gegen den Jouranlisten Dirk Hautkapp verhängte Missbilligung an dieser Stelle. Stellt sich die Frage: Kann man den Journalisten Hautkapp und den wahrhaftigen Journalismus jetzt noch trennen? Kann man ohne Arg die „WAZ“ und andere Zeitungen lesen, ohne die hässlichen Konturen der Falschmeldungen zu sehen?

Der vom Rat der Presse sanktionierte Artikel vom Journalisten Hautkapp über Jackson

Hier ist der Artikel über Michael Jackson vom Journalisten Dirk Hautkapp in der WAZ, der gegen die Richtlinien des Pressekodex verstößt. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung präsentierte den Text in ihrer Samstagsausgabe am 2. März 2019 in der Rubrik „Kultur & Freizeit“.

Die Berichterstattung von Journalist Dirk Hautkapp verstößt gegen den Pressekodex und wurde vom Deutschen Presserat sanktioniert

Beschwerde beim Presserat gegen Journalist Hautkapp (WAZ) wegen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht im Artikel über Jackson

Nachfolgend die von uns am 05.03.2019 eingelegte Beschwerde gegen die Berichterstattung des Journalisten Dirk Hautkapp in der WAZ vom 02.03.2019 in Sachen Michael Jackson:

„Der Artikel des Dirk Hautkapp ist unangemessen, reißerisch und verletzt die journalistische Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und zur Achtung der Menschenwürde. Hautkapp ist der sorgfältigen Recherche verpflichtet. Diese Verpflichtung vernachlässigt der Journalist in seinem Artikel über Michael Jackson ebenso wie die wahrheitsgetreue Wiedergabe. Hautkapp präsentiert den WAZ Lesern in der Samstag-Ausgabe seine Spekulationen und Falschmeldungen.

1. Reißerisch setzt Hautkapp das Wort „Anklage in seinen Titel. Weiter schreibt er seinen Untertitel „Wie Michael Jackson jahrelang zwei Jungen missbraucht hat“. Hautkapp stellt eine Behauptung in seiner Überschrift als Tatsache dar, die keine ist. Der – sicherlich? – erfahrene Journalist, der für 14 Zeitungen gleichzeitig schreiben soll, verzichtet auf die gängige journalistische Absicherung „haben soll“, benutzt dafür den Gedankenstrich „eine neue Doku“. Das mag ihm im Falle einer Beschwerde helfen. Der medienwirksame Schaden, den er vorsätzlich bei seinen Lesern angerichtet hat, ist aber eingetreten. Hautkapps Wortwahl der „Anklage“ folgt Hautkapps Wortschöpfung von „Sex-Missbrauchs-Anklage“.

2. Hautkapp benutzt das Wort „Doku“ in seiner Überschrift. Merkmale einer Dokumentation kennzeichnet Wikipedia u.a. mit Korrektheit, Nachvollziehbarkeit, Objektivität, Integrität. Da diese Kennzeichen in Dan Reed’s filmischen Werk fehlen, handelt es sich um genau das: einen (Spiel-)Film. Ohne Anspruch auf korrekte Dokumentation. (Offensichtlich geht es in diesem Film Produzenten und Regisseur um die stundenlange Darstellung kinderpornografischer Details auf Grundlage eines Buches aus den 1990er Jahren).

3.In zermürbender Länge und Detailtreue lässt der renommierte Dokumentarfilmer Dan Reed Robson und Safechuck erzählen, wie sie im Kindesalter zu Jackson Sexspielzeugen wurden.“
Erneut: Hautkapp serviert seinen Lesern eine Anschuldigung als Tatsache, die keine ist. Zur Erinnerung: Beide Männer, die Michael Jackson beschuldigen, haben nur in diesem Film horrende Geschichten zu erzählen. Nur nicht unter Eid.

4. Hautkapp schreibt:
„Den Männern, die Jackson im Kindesalter über einen Tanzwettbewerb bzw. beim Dreh für einen Pepsi-Cola-Webespot kennenlernte, wurde auch zum Verhängnis, dass sie sich 2005 in einem Prozess auf die Seite des Pop-Titanen geschlagen. Damals war Jackson angeklagt, sich einen Teenager sexuell gefügig gemacht zu haben. Das Verfahren endete mit Freispruch. Zwölf Jahr zuvor hatte der Superstar ähnliche Vorwürfe mit Zahlungen in Höhe von 22 Millionen Dollar aus der juristischen Welt schaffen lassen. Damals tauchten sensible Akten der Bundespolizei FBI auf. Inhalt laut US-Medien: die Namen von 17 Jungen, mit denen „MJ“ sexuelle Beziehungen unterhalten haben soll. Und die Schweigegelder in Höhe von 35 Millionen Dollar bekommen haben sollen.“

Der Journalist Hautkapp gibt eine Falschmeldung als Fakt wieder. Zusätzlich hält er noch nicht einmal die zeitliche Wiedergabe der Falschmeldungen ein und bringt in seinem Artikel ein völlig neues Konstrukt an Fehlinformationen zusammen.
Fakt ist:
5. 1993 schlossen die Parteien (Zahnarzt/Drehbuchautor Chandler als Kläger, Jackson als Beklagter) in einem ordentlichen Zivilverfahren vor einem amerikanischen Zivilgericht einen von vier Richtern genehmigten Vergleich, in dem Jackson sich verpflichtete 15 Millionen Dollar zu zahlen. Kläger Chandler hatte es tunlichst vermieden, ein Strafverfahren gegen Jackson anzustrengen. 1993 ermittelte dann [sic] Staatsanwaltschaft von Amtswegen selbst, vernahm über 400 Zeugen und erhob am Ende keine Anklage gegen Jackson. Offensichtlich braucht Herr Hautkapp Nachhilfe in Sachen „Juristische Welt, versäumt seine journalistische Pflicht der Recherche und lässt seine Leser zurück mit nachlässigen und falschen Artikeln.

6. Hautkapp schreibt „Damals tauchten sensible Akten der Bundespolizei FBI auf“.

Erneut: Hautkapps Artikel ist falsch. „Damals“, also 1993, tauchten keine FBI Akten auf.
Die FBI- Akten über Michael Jackson stehen für jeden Internetnutzer durch eine simple Google-Suche zur Verfügung. Auch für Herrn Hautkapp.
Jacksons FBI-Akten tauchten nicht damals auf, wie Hautkapp schreibt. Erst 2010, nach Jacksons Ableben, wurden die FBI- Akten auf Antrag veröffentlicht. Nirgendwo in den über 300 Seiten befinden sich Aktenvermerke über „die Namen von 17 Jungen, mit denen „MJ“ sexuelle Beziehungen unterhalten haben soll. Und die Schweigegelder in Höhe von 35 Millionen Dollar bekommen haben sollen.“ Hautkapp versucht, sich für seine Falschmeldung aus der Verantwortung zu ziehen, durch den lapidaren Zusatz „Inhalt laut US-Medien. Die Quelle benennt er nicht klar und deutlich. Dem Leser wird nicht offengelegt, auf welcher Grundlage Hautkapps Informationen basieren.

Hautkapp ist verpflichtet, die Wahrheit zu berichten. Hautkapp berichtet aber von Falschmeldungen, die US-Medien berichten. Diese journalistische Taktik, sich aus der Verantwortung zu ziehen und „zu berichten, was andere berichten“, entspricht nicht der Verantwortung des Journalismus. Das Wiederholen von Falschmeldungen durch zahlreiche Presseorgane darf für einen Journalisten nicht der Grund sein, die Falschmeldung als Wahrheit zu deklarieren. Erschwerend kommt hinzu, dass Hautkapp noch nicht einmal die Falschmeldung der US-Medien richtig wiedergibt: Mit Hautkapps „Damals“, -meinend 1993- bringt er nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich eine völlig falsche Information seinen Lesern auf den Tisch. Alles dem Zwecke dienend, die „Schuld“ des vor zehn Jahren verstorbenen Jackson zu manifestieren, obwohl Gerichtsprotokolle und Aktenlage von der Unschuld sprechen. Hautkapp ignoriert diesen Fakt in seinem Artikel und konstruiert eine Story, die nicht der Wahrheit entspricht.

7. Hautkapp schreibt: Den Männern … wurde auch zum Verhängnis, dass sie sich 2005 in einem Prozess auf die Seite des Pop-Titanen geschlagen hatten.

Erneut: eine irreführende Formulierung des Journalisten für eine unter Eid in einem ordentlichen Gerichtsverfahren im Kreuzverhör getätigte Aussage eines der beiden Männer (Robson). Auch im amerikanischen Strafprozess geht es nicht darum, sich als Zeuge auf eine Seite der Parteien zu schlagen, sondern darum, die Wahrheit auszusagen. Wer sich die Mühe macht, die Aussage von Robson am 05.05.2005 in den veröffentlichten Protokollen nachzulesen, wird feststellen, dass Robson nicht nur einfach Übergriffe des Angeklagten verneint hatte, sondern im Kreuzverhör den Staatsanwälten in allen gefragten Einzelheiten Rede und Antwort gestanden und durchgängig alle Fragen, die den Missbrauchsvorwurf bestätigt hätten, verneint hat. Nicht umsonst hatte der Verteidiger Jacksons den Zeugen Robson als einen sehr starken Zeugen bezeichnet.

Hautkapp setzt sich nicht mit dem Wahrheitsgehalt seiner durch ihn verbreiteten Informationen auseinander. Offensichtlich ist Hautkapp der „USA Korrespondent vor Ort“, der mögliche Unrichtigkeiten seiner Informationen durch eigene Recherche in Dokumentationen und Gerichtsprotokollen verhindern muss. Mögliche Unrichtigkeiten der Informationen wird Herr Hautkapp in schlagzeilenträchtigen USA Medienberichten schwerlich finden können. Nur sein Studium und seine Recherche von Gerichtsprotokollen, Gerichtsdokumenten, unter Eid protokollierte Zeugenaussagen kann zu einer der Wahrheit entsprechenden Wiedergabe der juristischen Lage in Sachen Michael Jackson führen. Wenn Herr Hautkapp Medienartikel des „National Enquirer“ als Grundlage für seine eigenen Artikel benutzt, überrascht das. Laut seiner regen Twitteraktivität wird deutlich, das Herr Hautkapp – höflich formuliert – kein Fan der BILD-Zeitung ist. Warum nutzt er dann als Grundlage für seine eigenen Artikel den „National Enquirer“, der die Quelle aller kopierten „US-Medienberichte“ ist?

Hautkapp verletzt mit seinem journalistischen Verhalten die Menschenwürde des Michael Jackson. Hautkapp verletzt die Würde der Familie des Michael Jackson, seiner Mutter, seiner drei Kinder. Dirk Hautkapp hat sogar geschafft, dass seine Leser sich über seine journalistische Arbeit in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen.

Ihrer Webseite zufolge erhebt die Funke Mediengruppe folgenden Anspruch:

„Mit ihrer glaubwürdigen und journalistisch hochwertigen Berichterstattung tragen sie einen wichtigen Teil zur publizistischen Vielfalt und zur Grundversorgung der Bürger mit Informationen bei. Sie begleiten die Menschen in NRW durch den Alltag, helfen, das Geschehen einzuordnen und sich eine Meinung zu bilden.“

Im Zusammenhang mit dem Artikel des Dirk Hautkapp könnte dieser Anspruch ironischer nicht sein.

In den Zeiten von „Fake-News“ haben Journalisten eine größere Verantwortung der wahrheitsgemäßen Berichterstattung als je zuvor. Dirk Hautkapp ist sehr aktiv im Internet auf Twitter und lässt über seine Abneigung gegen den amerikanischen Präsidenten Trump keine Zweifel aufkommen. Diese Abneigung teile ich zwar, aber über Hautkapps Twittermeldungen, dem Präsident einen „special place in hell“ zu wünschen oder „Ich werde dir die Scheiße rausprügeln, du ehrloser Abschaum.“ Als „Gefällt mir“ zum Ausdruck zu bringen und all das gepaart mit Hautkapps „Fake-News“ über Michael Jackson, frage ich mich zum ersten Mal, ob Trump vielleicht doch recht hat?

Meine Familie, inklusive meines 84-jährigen Vaters und meines 16-jährigen Sohnes, liest seit Jahrzehnten die WAZ. Über die schlampige journalistische Arbeit des Herrn Hautkapp frage ich mich erschüttert, mit welchem Müll uns „Journalisten“ wie er unser ganzes Leben versorgt haben. Nach dem Lesen des Artikels des Dirk Hautkapp über Jackson sah mich mein 16-jähriger Sohn fassungslos an: „Fake-News. Vielleicht hat Trump doch recht?“
Glückwunsch an die WAZ, an Dirk Hautkapp und dergleichen, die „Fake-News“ wirklich machen.“

Auszug aus der Beschwerde gegen den WAZ Artikel des Journalisten Dirk Hautkapp vom 02.03.2019.

Entscheidung Deutscher Presserat vom 04.06.2019: Beschwerde begründet, Missbilligung, Ziff. 2

(Anmerkung: die farblich hervorgehobene Texten erfolgten durch d. Verf. dieser Webseite)

Entscheidung
des Beschwerdeausschusses 1
in der Beschwerdesache 0194/19/1-BA

Beschwerdeführerin:  [Name…]
Beschwerdegegnerin: WAZ WESTDEUTSCHE ALLGEMEINE
Ergebnis: Beschwerde begründet, Missbilligung, Ziffer 2
Datum des Beschlusses:  04.06.2019
Mitwirkende Mitglieder: [Namen der Mitglieder des Presserates …]

A. Zusammenfassung des Sachverhalts

I.
Am 02.03.2019 veröffentlicht die WAZ den Artikel „Eine 236 Minuten lange Anklage – wie Michael Jackson jahrelang zwei Jungen missbraucht hat – eine neue Doku“. Hierin wird über den neuen Film „Leaving Neverland“ berichtet, in dem zwei nun erwachsene Männer über ihren (vermeintlichen) Missbrauch durch Michael Jackson berichten.
II.
Die Beschwerdeführerin moniert eine Verletzung der Menschenwürde (Ziffer 1) und einen Verstoß gegen die sorgfältige Recherche (Ziffer 2 Pressekodex).
Sie kritisiert, u.a. dass der Autor bereits in der Überschrift mit den Worten „Anklage“ und dem Untertitel „Wie Michael Jackson jahrelang zwei Jungen missbraucht hat“ eine Tatsachenbehauptung aufstelle, die keine sei. Zudem kritisiert sie die Formulierungen im Text „wie sie im Kindesalter zu Jacksons Sexspielzeugen wurden“, ,,Zwölf Jahre zuvor hatte der Superstar ähnliche Vorwürfe mit Zahlungen in Höhe von 22 Millionen Dollar aus der juristischen Welt schaffen lassen“, ,,damals tauchten sensible Akten der Bundespolizei FBI auf.“, ,,den Männern … wurde auch zum Verhängnis, dass sie sich 2005 in einem Prozess auf die Seite des Pop-Titanen geschlagen hatten.“ Hier stelle der Autor Behauptungen auf, ohne diese zu belegen. Des Weiteren kritisiert sie die Benutzung des Wortes „Doku“, da der besprochene Film nicht die entsprechenden Kriterien erfülle.
III.
Das Beschwerdeverfahren wurde beschränkt zugelassen auf Ziffer 2 Pressekodex und den Vorwurf, dass der Missbrauch als Fakt dargestellt wird.
IV.
Für die Beschwerdegegnerin nimmt die Rechtsabteilung der FUNKE MEDIEN NRW GmbH Stellung, welche die Beschwerde für unbegründet hält.

Es liege kein Verstoß gegen Ziffer 2 Pressekodex vor. Der Autor habe im Zuge der Recherche und Textgestaltung die journalistische Sorgfalt vollumfänglich beachtet. Darüber hinaus habe er die Missbrauchsvorwürfe erkennbar als unbestätigt und nicht bewiesen präsentiert.
Der Artikel stelle bereits in der Unterüberschrift einen inhaltlichen Bezug zur besagten Dokumentation her. Durch diese Textaufmachung mit Gedankenstrich und den sofortigen Hinweis auf die Quelle der Erkenntnisse des Artikels sei bereits ersichtlich, woher die anlassgebenden neuen Umstände stammten. Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff der „Anklage“ werde ersichtlich mit seiner metaphorischen Bedeutung benutzt und nicht mit seiner streng juristischen. Er gebe den Eindruck des Verfassers von der Dokumentation wieder. Dies müsse jedem Leser insbesondere dadurch auffallen, dass ein Verstorbener, bei dem es sich bei Jackson offenkundig handele, für gewöhnlich nicht einer Anklage im juristischen Sinne ausgesetzt sei. Das dem Artikel beigefügte Bild, insbesondere aber die Einbettung des Artikels in das Ressort „Kultur & Freizeit“ mache dann auch dem letzten Leser deutlich, dass es sich hier nicht um einen Bericht über eine neue Missbrauchsanklage gegen Michael Jackson handele. Wie sich dann auch aus den einleitenden Sätzen unzweifelhaft ergebe, sei allein die Ausstrahlung der Dokumentation für die Berichterstattung Anlass und nicht etwa die hinlänglich bekannten Vorwürfe selbst.
Die reportageartige Gestaltung der Einleitung, in der der Autor die Premierenveranstaltung schildert, mache deutlich, dass er beabsichtige, im folgenden Text seine Eindrücke von der Veranstaltung und der Dokumentation darzulegen. Dies werde auch im Fortlauf durch verwendete Attribute deutlich. Der Verfasser stelle die Inhalte der Dokumentation dar und fasse diese zusammen. Dabei werde für den Leser erkennbar, dass es sich um eine komprimierte Darstellung der Vorwürfe handelte, die durch andere, nämlich die Protagonisten der Dokumentation, erhoben würden und nicht um einen feststehenden Sachverhalt. Der Autor des Textes wahre die nötige Distanz zu diesen Vorwürfen, statt sie zu übernehmen und stelle immer wieder dar, dass es sich um die „Schilderungen der beiden Männer“ handele, die Szenen aus der Vergangenheit „rekapitulierten“. Diese Form der Zusammenfassung der Inhalte der Dokumentation habe der Autor wählen müssen, da diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nur dem amerikanischen Publikum zugänglich gewesen seien. Unterstützt werde der Charakter des Beschriebenen als bloße Vorwürfe anderer statt als feststehender Sachverhalt durch die Verwendung des Konjunktivs an den Stellen, wo die Anschuldigung konkret würden (z.B. ,,Ihre Mütter, [ … ] seien dabei meist in der Nähe gewesen.“).
Zudem werde die bisherige Rolle der beiden Protagonisten der Dokumentation am Ende des Textes kritisch beleuchtet und dargestellt, dass sich diese in Gerichtsprozessen widersprüchlich gegenüber Jackson verhalten hätten. Hierdurch werde der Leser in die Lage versetzt, sich sein eigenes Bild über deren Schilderung in der Dokumentation zu machen und diese für sich zu bewerten. Auch dies spreche deutlich dagegen, dass dem Leser hier bloße unaufgeklärte Vorwürfe als Fakten verkauft würden. Weiter unterstützt würde diese Ausgewogenheit des Textes dadurch, dass nicht nur Jackson-kritische Protagonisten, sondern auch der Nachlassverwalter sowie der Jackson-Clan mit gegenläufigen Positionen zu Wort kämen.


B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses

Der Beschwerdeausschuss bejaht einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 Pressekodex.
An mehreren Stellen im Artikel wird der Missbrauch der beiden heute erwachsenen Männer durch Michael Jackson als feststehende Tatsache dargestellt (z.B. ,,Wie Michael Jackson jahrelang zwei Jungen missbraucht hat“, ,,wie sie im Kindesalter zu Jacksons Sexspielzeugen wurden“), obwohl dies nie gerichtlich festgestellt, zweifelsfrei bewiesen oder durch Michael Jackson eingeräumt wurde. Insoweit hätte es journalistischer Sorgfalt entsprochen, dies nicht als Fakt, sondern als bisher nicht bewiesene Vorwürfe darzustellen.
Dies gilt auch unabhängig davon, ob es sich bei dem Artikel um Gerichtsberichterstattung oder – wie vorliegend – um eine Filmrezension im Ressort „Kultur & Freizeit“ handelt. Denn bei jeder Art journalistischer Berichterstattung gilt der journalistische Grundsatz, dass nur das als feststehende Tatsache dargestellt werden darf, was Fakt ist.


C. Ergebnis

Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung. Die Entscheidungen über die Begründetheit der Beschwerde sowie über die Wahl der Maßnahme ergehen jeweils einstimmig.

(Name)

Stv. Vorsitzende des Beschwerdeausschusses

Ziffer 2 – Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“

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Quellen

  1. Der Pressekodex auf der Webseite des Deutschen Presserates: “ (…) 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt.“ https://www.presserat.de/pressekodex.html

1 Gedanke zu „Presse + Michael Jackson: Presserat Sanktion gegen Journalist Hautkapp“

  1. Danke für diese Mitteilung!
    Die WAZ und Herr Hautkapp haben sich offensichtlich verabredet, ihre Leser mit abgeschriebenen Behauptungen, als Wahrheit getarnt, zu beeinflussen. Eine Reaktion der WAZ auf die einstimmig ausgesprochene Missbilligung habe ich bisher nicht lesen können. Herr Hautkapp mag sich weiter mit seinem Thema Präsident Trump befassen, Michael Jackson sollte er in Frieden lassen.

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